UNSERE LEISTUNGEN

Praxis für Logopädie und Ergotherapie

Heilmittelverordnung und Behandlungskosten

Heilmittelverordnungen werden Ihnen von Ärzten (Kinderärzten, Allgemeinärzten, HNO-Ärzten, Neurologen, Psychotherapeuten, Zahnärzten, Kieferorthopäden etc.) ausgestellt.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene übernehmen 10% der Behandlungskosten und zahlen zehn Euro Verordnungsgebühren. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung übernimmt Ihre Krankenkassen die Kosten.

Die Honorare für Privatpatienten berechnen wir vor Therapiebeginn transparent und nachvollziehbar auf Basis der GebüTh (Gebührenverordnung für Therapeuten).

Kontakt & Anfragen

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Tuğba Şen Logopädie B.Sc.
Kücknitzer Hauptstraße 2
23569 Lübeck
Tel.: 0451/92994277
Fax: 0451/92994668
E-Mail: info@logo-ergo-sen.de